Impressum
F. Leitner Mineralöle GmbH
Kärntner Straße 4
8020 Graz
Tel.: +43 (0)316/777
Fax: +43 (0)316/777 – 22
Email: office@leitner-mineraloele.at
UID-Nr: ATU 28702801
FN: 44745b
Firmenbuch Landesgericht für ZRS Graz
Allgemeine Bedingungen zur Benützung unserer Tankstellen
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Die allgemeinen Bedingungen zur Benützung unserer Tankstellen bilden einen unteilbaren Bestandteil aller unserer Angebote, sowie sämtlicher mit uns abgeschlossener Kaufverträge. Alle vom Käufer gemachten Vorschriften und Bemerkungen, welche sich nicht mit diesen allgemeinen Bedingungen decken, sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und gelten nur für jenes Geschäft, für das sie vereinbart worden sind.
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Die F.Leitner Tankcard, in Folge Tankcard genannt, wird von der Firma F. Leitner Mineralöle GmbH, Kärntner Straße 4, 8020 Graz, in Folge F. Leitner genannt, ausgegeben und verwaltet. Die Tankcard verbleibt im Eigentum der Firma F. Leitner Mineralöle GmbH.
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Die Tankcard ist für firmenmäßige Nutzung geeignet. Die Firma F. Leitner benötigt für die Sicherstellung etwaiger Ausfälle der Tankrechnungen eine Sicherheit. Diese wird nach Rücksprache mit der Geschäftsführung festgelegt.
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Für die Tankcard wird eine Kaution von € 10,- inkl. MwSt. eingehoben, die bei Rückgabe der Tankcard wieder erstattet wird, wenn die Tankcard in einwandfreiem Zustand ist und der Betrag nicht zur Deckung allfälliger Ansprüche der Firma F. Leitner erforderlich ist.
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Die Tankcard wird mit einer vom Kunden gewünschten vierstelligen Geheimzahl geschützt. Diese Geheimzahl darf nicht in der Nähe der Tankcard vermerkt bzw. aufbehalten werden und darf auch nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Abhandenkommen der Tankcard ist dies sofort der Firma F. Leitner zu melden. Bis zum Eingang der Verlustmeldung haftet der Kunde für die missbräuchliche Verwendung. Bei Verlust oder Beschädigung der Tankcard, durch den Kunden, wird der Einsatz in der Höhe von € 10,- einbehalten!
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Änderungen von Adressen, Bankverbindungen und dgl. sind unverzüglich der Firma F. Leitner bekannt zu geben.
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Die Firma F. Leitner kann die Ausstellung der Tankcard ohne Angaben von Gründen verweigern.
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Die Firma F. Leitner hat das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit, ohne Angabe von Gründen, aufzulösen und die Tankcard zu sperren und rückzufordern.
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Die Firma F. Leitner behält sich die Öffnungszeiten der Tankstellen vor und weiters im Bedarfsfall die Kontingentierung der Treibstoffmenge.
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Preise und Rabatte sind ohne Gewähr und Änderungen bleiben der Firma F. Leitner vorbehalten.
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Die Firma F. Leitner ist berechtigt, Forderungen aus Treibstofflieferungen im Rahmen der Benützung der Tankanlage jederzeit abzurechnen und sofort fällig zu stellen.
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Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Störungen des Tankautomaten keine Belege über die getätigten Treibstoffbezüge ausgedruckt werden. Für die Verrechnungskontrolle der Tankungen sind die Daten der geeichten Anzeige auf der Zapfsäule zu notieren.
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Die Abrechnung der Tankungen erfolgt am Monatsanfang des darauf folgenden Monats. Es wird, wenn nichts anderes vereinbart, der daraus resultierende Betrag zwischen 5. und 15. des Folgemonats abgebucht. Der vom Girokonto des Kunden abgebuchte Betrag gilt dem Grunde und der Höhe nach als anerkannt, sofern der Tankcardinhaber nicht binnen 10 Tagen nach Abbuchung schriftlich widerspricht. Der Kunde verpflichtet sich jeweils für ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Wird – aus welchen Gründen auch immer – eine Abbuchung nicht durchgeführt, wird die Karte gesperrt und die uns angelasteten Rückbuchungsgebühren der Bank dem Kunden in Rechnung gestellt. Außerdem verrechnet die Firma F. Leitner € 5,- Bearbeitungsgebühr pro Rückbuchung.
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Zur Benützung der Tankanlage ist nur der Tankcardinhaber oder ein von ihm ausdrücklich Bevollmächtigter berechtigt. Gibt der Tankkunde die Tankcard unter Vollmachterteilung an Dritte weiter, so verpflichtet er sich, den Inhalt dieser Bedingungen dem Dritten zur Kenntnis zu bringen bzw. haftet er für alle Folgen des Zuwiderhandelns gegen diese Bedingungen.
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Die Anleitung für das Tanken an unseren Tankstellen finden Sie an den jeweiligen Tankautomaten (Oder auf www.leitner-mineraloele.at). Sollte der Kunde dennoch Fehler beim Tanken machen, haftet ausschließlich der Kunde. Durch die Fehlbedienung des Kunden an unseren Tankstellen kann die Firma F. Leitner zu keiner Haftung herangezogen werden. Für die Aushebung von Fehltankungen, die durch das Verschulden des Kunden entstanden sind, wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.
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Beim Wahlvorgang am Tankautomat sind jeweils die „Befehle“ der Bedienerführung abzuwarten, bevor die nächste Eingabe erfolgt. Pro Tankcard darf immer nur ein Zapfpunkt freigegeben werden.
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Unsere Tankstellen sind videoüberwacht. Sollte der Kunde in irgendeiner Weise Schäden an der Tankstelle hinterlassen, sind diese unverzüglich bzw. spätestens am nächsten Werktag der Firma F. Leitner zu melden. Sollte dies nicht geschehen, wird es zu einer Anzeige gebracht.
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Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass
• jeglicher Umgang mit offenem Feuer, sowie Rauchen usw. im Bereich der Tankstelle verboten ist,
• das Fahrzeug gegen Abrollen gesichert wird und der Fahrzeugmotor abzustellen ist,
• das Telefonieren mit dem Mobiltelefon während des Tankens untersagt ist,
• bei den Tankstellen angebrachte Bedienungsanleitungen bzw. den Anzeigen am Display des Tankautomaten unbedingt Folge zu leisten ist,
• die Betankung nur in den Betriebstank des betreffenden Fahrzeuges bzw. in einen für Treibstofftransport geeigneten Behälter stattfinden darf. -
Der Gerichtsstand ist Graz.
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Die allgemeinen Bedingungen zur Benützung unserer Tankstellen umfassen auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma F. Leitner Mineralöle GmbH.
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Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Änderungen der allgemeinen Bedingungen zur Benützung unserer Tankstellen bzw. Änderungen von den allgemeinen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen vorgenommen werden können und diese im Büro Kärntner Straße 4 zum Aushang gebracht werden.
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Die Gutscheine/Guthabenbelege können bei allen Shops und Automatenstationen gegen Treibstoff sowie auch Shop-Waren eingelöst werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der F. Leitner Mineralöle GmbH, Kärntner Straße 4, 8020 Graz
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Stand: Juni 2026
1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge zwischen der F. Leitner Mineralöle GmbH, Kärntner Straße 4, 8020 Graz (im Folgenden „Leitner“ genannt) und ihren Kund:innen (im Folgenden „Kunde“ genannt), sofern ein Verbrauchergeschäft im Sinne des § 1 KSchG vorliegt, gelten die jeweiligen Vertragspunkte mit den Einschränkungen in den dafür vorgesehenen Sonderbestimmungen für Verbraucher, wie insbesondere KSchG sowie FAGG.
Eigene allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten ausdrücklich nicht, auch dann nicht, wenn sie in Auftragsbestätigungen oder sonstigen Unterlagen aufgeführt sind. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und gelten nur für jenes Geschäft, für das sie vereinbart worden sind.
Leitner ist an Erklärungen derer Mitarbeiter nur gebunden, wenn diese von Geschäftsführern oder Prokuristen stammen oder von diesen schriftlich bestätigt werden.
2. Produkte
Leitner bietet Produkte (Treibstoffe, Heizöle, Adblue ®, Pellets, usw.) gemäß der geltenden ÖNORMen an. Leitner behält sich das Recht vor, dessen Produkte immer nach den letztgültigen in Österreich geltenden Normen anzubieten.
UFI Nummern:
Heizöl: UFI: HNR1-X11R-8000-F8JJ
Diesel mit FAME: UFI: 1GR1-W1NX-N000-4KC0
Diesel mit HVO: UFI: SJR1-E1CA-X00G-TWY3
Benzin: UFI: FKPX-77F6-K10D-1X0E
SU+: UFI: 09NG-470H-Q10C-94KA
3. Angebote und Preise
Die Angebote von Leitner sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht von Leitner schriftlich anderes erklärt.
Als Preis gilt der am Tag der Bestellung vereinbarte Tagespreis je Liter Heizöl, Treibstoff oder Tonne Pellets bzw. je Einheit bei verpackter Ware. Dieser Preis ist tagesabhängig und kann sich daher täglich ändern. Zusätzlich wird bei Lieferungen für jede Lieferung eine dem Kunden bekannt gegebene Abfüllpauschale oder Abgabepauschale verrechnet.
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise von Leitner, für die von Leitner jeweils angegebene Mengeneinheit ohne Gebinde inkl. Mineralölsteuer, Co2-Steuer, Zoll- und sonstiger Beträge, jedoch exklusive Umsatzsteuer.
Ändern sich nach Vertragsabschluss die Lager-, Umschlags- oder Transportkosten oder wird die Ware mit zusätzlichen oder höheren Steuern bzw. Abgaben belastet oder erhöhen sich die Einstandskosten aufgrund staatlicher Maßnahmen im Vorlieferland, wird der Preis entsprechend angepasst.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass gemäß § 3 KSchG für Warenlieferungen kein Rücktrittsrecht besteht. Für stornierte Lieferungen und Leistungen wird eine entsprechende Stornogebühr verrechnet.
4. Lieferung und Gefahrenübergang
Bei vereinbarter Lieferung ab Werk erfolgt die Lieferung auf Risiko des Kunden mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von Leitner verlassen hat, im Fall der Selbstabholung bereits zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Ware die Befüllung- Anschlussvorrichtung durchläuft.
Bei vereinbarter Lieferung frei Haus geht die Gefahr und das Risiko zu dem Zeitpunkt über, zu dem die Ware die Befüllungs- bzw. Anschlussvorrichtung des Kunden durchläuft.
Liefertermine werden individuell vereinbart und innerhalb eines angemessenen Zeitraums eingehalten. Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Verantwortung alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Lieferfahrzeug (Tankwagen bzw. Silofahrzeug) ungehindert bis zur Entladestelle gelangen kann und die Lieferung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Dies beinhaltet insbesondere, dass die Zufahrt ausreichend befestigt, tragfähig, frei von Hindernissen sowie verkehrssicher ist. Der Kunde ist verpflichtet vor Lieferung ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn die Lieferung mit einem üblichen Lieferfahrzeug nicht möglich ist. Sollte der Kunde dem Fahrer von Leitner ausdrücklich die Zufahrt gestatten, obwohl Bedenken hinsichtlich der Befahrbarkeit bestehen, erfolgt die Anfahrt auf ausdrückliches Risiko des Kunden. Für Schäden, die an Grundstücken, Wegen, Einfahrten, Bordsteinen, Abdeckungen oder anderen baulichen Anlagen infolge der Anfahrt oder Zufahrt entstehen, übernimmt der Fahrer bzw. das ausführende Unternehmen und Leitner keine Haftung.
Der Kunde garantiert, dass die von ihm betriebenen Abfüll- und Lagereinrichtungen in einwandfreiem technischem Zustand sind und in Übereinstimmung mit allen öffentlich- und privatrechtlichen Sicherheitsvorschriften betrieben werden.
Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass durch die Befüllung des Tanks bzw. Lagerraums oder das Abladen der Ware keine Schäden an berührungsempfindlichen Einrichtungsgegenständen, Böden, Wänden etc. entstehen; dies beispielsweise durch ausreichende Abdeckung oder andere Schutzmaßnahmen. Ist die Durchführung der Lieferung aufgrund unzureichender Zufahrtsverhältnisse oder fehlender Voraussetzungen für die Befüllung des Tanks bzw. das Abladen der Ware nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, gehen die daraus resultierenden Mehraufwendungen zu Lasten des Kunden. Sollte aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, zu einem weiteren Zustelltermin kommen, trägt der Kunde die diesbezüglich anfallenden Kosten, Leitner hat diesfalls das Recht auf Preisanpassung auf den für den Tag der neuerlichen Zustellung geltenden Tagespreis.
Eine Haftung von Leitner für Schäden an empfindlichen oder leicht verschmutzbaren Einrichtungsgegenständen, Böden, Wänden oder sonstigen Sachen ist ausgeschlossen, sofern der Kunde keine ausreichenden Schutzmaßnahmen gegen Verschmutzung oder Berührung getroffen hat.
Gerät der Kunde mit der Abnahme ganz oder teilweise in Verzug, kann Leitner die fällige Lieferung ganz oder teilweise auf Kosten des Kunden einlagern oder nach einer weiteren Fristsetzung von vierzehn Tagen ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. So gehen allfällige Transport-, Einlagerung-, oder Wagenstandskosten unbeschadet weitergehenden Ersatzansprüche von Leitner zu Lasten des Kunden. Leitner haftet nicht für Nachteile aus nachträglich verlangten Änderungen oder Spezifikationen durch den Kunden.
Gerät Leitner in Liefer- oder Leistungsverzug, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag erst berechtigt, nachdem er Leitner schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens vierzehn Tagen eingeräumt hat und diese erfolglos abgelaufen ist. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz wegen Verzugs oder Nichterfüllung bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Leitner oder von diesem beigezogenen Dritten. Eine Haftung für entgangenen Gewinn sowie für sonstige bloße Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Für die Mengenfeststellung ist das auf der Lieferstelle durch Wiegen oder Vermessen ermittelte Maß bindend. Bei Lieferung im Tankwagen ist die Menge maßgebend, die durch die geeichte Messvorrichtung angezeigt wird, um Temperaturschwankungen zu berücksichtigen und eine verlässliche Abrechnung zu gewährleisten (z.B. bei Heizöl/Diesel – Menge in 15°C-Liter).
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat grundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Eine davon abweichend vereinbarte Fälligkeit ist auf der Rechnung vermerkt.
Die Mitarbeiter von Leitner sind zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Leitner gegenüber gilt eine solche Zahlung an Mitarbeiter aber nur dann als erfolgt, wenn die Zahlung auf dem originalen Lieferschein quittiert wurde.
Zahlungen sind in jener Währung zu leisten, in welche die Rechnung ausgestellt ist.
Im Verzugsfall ist Leitner berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz gemäß Veröffentlichung der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen und alle noch aushaftenden Beträge fällig zu stellen. Weiters ist der Kunde im Verzugsfall verpflichtet, Leitner die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst i.S.d. § 1333 ABGB die Kosten von Mahnschreiben, sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts nach den entsprechenden Gebührenordnungen.
6. Rücktrittsrecht und Insolvenz
Leitner ist bei Zahlungsverzug, bei Vorliegen schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden sowie bei Verstößen gegen die Geheimhaltungspflicht des Kunden oder bei Verletzung des guten oder wirtschaftlichen Rufes von Leitner, die ihm bei Kaufabschluss nicht bekannt waren und die seine Forderungen von Leitner aus dem Kaufgeschäft gefährden, unbeschadet der sonstigen Rechte von Leitner befugt, vom Vertrag ohne Einräumung einer Nachfrist zurückzutreten. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger von Leitner nicht anerkannter Gegenansprüche des Kunden sind nicht statthaft. Die Aufrechnung von Gegenforderungen bedarf der schriftlichen Zustimmung von Leitner mit Ausnahme gerichtlich festgestellter Forderungen.
Leitner hat das Recht im Falle der Insolvenz des Kunden oder der Verschlechterung der Vermögensverhältnisse Lieferungen ausschließlich auf Vorauskasse abzuwickeln.
7. Eigentumsvorbehalt
Leitner behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Dies gilt auch bei einer Weitergabe an Dritte.
Für den Fall des Zahlungsverzugs gestattet der Kunde Leitner bereits jetzt den jederzeitigen Zutritt zum Aufbewahrungsort der Eigentumsvorbehaltsware zwecks Inventarisierung oder Mitnahme. Leitner ist berechtigt, die sich noch im Tank des Kunden befindlichen Heizöle und Treibstoffe bzw. sonstige Eigentumsvorbehaltsware einzuziehen und den Gegenwert abzüglich der Manipulationskosten mit dem offenen Saldo zu verrechnen. Der Kunde ist bei objektivem Zahlungsverzug nicht berechtigt, weitere Ware zu verbrauchen.
Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Leitner hinweisen und Leitner unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
8. Gewährleistung und Haftung
Beanstandungen müssen unverzüglich erfolgen. Bei begründeter und rechtzeitiger Bemängelung der Ware sind wir verhalten, nach Wahl von Leitner Ersatz, Rücknahme oder eine Preisminderung vorzunehmen. In diesem Fall muss der Kunde, die nicht verwendbare Ware ohne Fehlmengen an Leitner zurückgeben. Bei einem Kauf ab Lager gehen Arbeits- und Transportkosten im Rahmen der Gewährleistung zu Lasten des Kunden.
Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Der Kunde hat selbst zu prüfen, ob die bei Leitner bestellte Ware oder Dienstleistung sich für die von ihm beabsichtigten Verwendungszwecke eignet. Die nicht geeignete Ware oder Dienstleistung stellt nur dann einen Mangel dar, wenn Leitner dem Kunden die Eignung schriftlich bestätigt haben.
Für Verunreinigungen, die durch beim Kunden liegende Tanks, Lagerräumlichkeiten usw. entstehen, wird jede Gewährleistung oder sonstige Haftung ausgeschlossen (zum Beispiel nicht genügend gereinigte Tanks, Rohre oder Lagerräumlichkeiten).
9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Zur Entscheidung über allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird ausschließlich des sachlich zuständigen Gerichts in Graz als Gerichtsstand vereinbart.
Auf das gegenständliche Rechtsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
Kontaktdaten
- Leitner Mineralöle GmbH
8020 Graz, Kärntner Straße 4
Sitz der Gesellschaft: Graz | Landesgericht für ZRS Graz
UID-Nr.: ATU 28702801 | FN: 44745b
Tel.: +43 (0)316/777
Fax: +43 (0)316/777 – 22
Email: office@leitner-mineraloele.at
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